Am 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Alle Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen, mussten sich bis zum 1. Januar 2019 bei der Zentralen Stelle im Verpackungsregister LUCID registrieren. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (das sind z.B. Blockbodenbeutel und Versandkartons).
Wir haben diese Registrierung bereits durchgeführt und sind unter der Nummer DE2528761988454 bei LUCID registriert. Wir zeigen damit, dass wir unserer finanziellen Verantwortung für die Sammlung und das Recycling unserer Verpackungen nachkommen. Für Sie als Fachhandelsgeschäft gilt grundsätzlich ähnliches: Kaufen Sie z.B. Blockbodenbeutel und verwenden diese als Endverbraucher-Verpackung, sind Sie theoretisch verpflichtet, sich zu registrieren und diese Verpackungen bei einem Dualen System zu lizenzieren.
Die HUNSRÜCKER-GEWÜRZ-WELT nimmt Ihnen jedoch diese Verpflichtung ab.
Alle Verkaufsverpackungen, die Sie bei uns erwerben, sind bereits bei einem dualen System lizenziert und müssen nicht mehr durch Sie lizenziert werden. Sie können diese also bereits „mit Systembeteiligung“ bei uns kaufen, d.h. wir lizenzieren diese Verpackungen, melden die Mengen an ein Duales System und übernehmen die Zahlung der Lizenzgebühren für Sie. Sie erkennen dies an dem Vermerk „Verkauf mit Systembeteiligung“, welcher sich ab dem 01. Januar 2019 auf unseren Lieferscheinen bzw. Rechnungen finden wird.
Im Versandhandel/Onlinehandel wird das Produkt jedoch erneut verpackt, um dies zum Endverbraucher zu versenden. Für diese Versandverpackung (z.B. Karton und Füllmaterial) ist der Versender zur Registrierung und Lizenzierung verpflichtet. Diese Verpflichtung können wir nicht für Sie übernehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Bedarfsfall über eine Registrierung zu informieren: www.verpackungsregister.org